{"id":174,"date":"2019-10-30T11:50:59","date_gmt":"2019-10-30T11:50:59","guid":{"rendered":"http:\/\/hcp-gmbh.net\/?page_id=174"},"modified":"2023-07-04T11:55:09","modified_gmt":"2023-07-04T10:55:09","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hcp-gmbh.net\/en\/agb\/","title":{"rendered":"T&amp;C"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"174\" class=\"elementor elementor-174\" data-elementor-settings=\"[]\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-inner\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-section-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-714efeb8 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"714efeb8\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-row\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-563c6cc9\" data-id=\"563c6cc9\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-column-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-29ae0a4a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"29ae0a4a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-text-editor elementor-clearfix\">\n\t\t\t\t<!-- wp:paragraph -->\n<p><strong>T&amp;C<\/strong><\/p>\n<p><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN der HCP GmbH<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Allgemein<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (&#8222;AGB&#8220;) treten am 1. Juni 2019 in Kraft.<\/p>\n<p>1.2. Mit der Erteilung eines Auftrages und\/oder der Annahme einer Lieferung erkennt der K\u00e4ufer diese AGB an, die auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge gelten.<\/p>\n<p>1.3. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende allgemeine Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns im Einzelfall ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkannt.<\/p>\n<p>1.4. Die Angebote von HCP sind freibleibend.<\/p>\n<p>1.5. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung oder der Auslieferung der Ware zustande. M\u00fcndliche Vereinbarungen sind nicht getroffen worden.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Angebote, Preise<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart worden.<\/p>\n<p>2.2. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuz\u00fcglich Transport-\/Versand- und sonstiger Logistikkosten sowie zuz\u00fcglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Liefertermine\/-fristen, Selbstbelieferung, Lieferverzug, h\u00f6here Gewalt, Exportkontrolle<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1. Alle Liefertermine\/Fristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart wurden.<\/p>\n<p>3.2. Werden wir mit einer bestellten Ware nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, geraten wir mit der Lieferung an den K\u00e4ufer nicht in Verzug, es sei denn, wir haben die versp\u00e4tete oder nicht erfolgte Belieferung zu vertreten. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn feststeht, dass wir die Nichtbelieferung mit der bestellten Ware nicht zu vertreten haben.<\/p>\n<p>3.3. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit unsererseits kann der K\u00e4ufer neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Vorbehaltlich der Ziff. 9.2 ist unsere Haftung bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, h\u00f6chstens jedoch auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises der Ware, mit der wir uns in Verzug befinden.<\/p>\n<p>3.4. Im Falle h\u00f6herer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Umst\u00e4nde, wie z.B. Betriebsst\u00f6rungen, rechtm\u00e4\u00dfiger Streik oder Aussperrung von Arbeitnehmern, Import-\/Exportbeschr\u00e4nkungen, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw., die uns ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, die Ware zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verschieben sich diese Liefertermine\/-fristen und verl\u00e4ngern sich &#8211; auch w\u00e4hrend des Verzuges &#8211; um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Behinderung. Verz\u00f6gert sich die Leistung durch eine solche St\u00f6rung um mehr als 4 Monate, k\u00f6nnen beide Parteien vom Vertrag zur\u00fccktreten. Wird durch diese Umst\u00e4nde die Lieferung oder ein Teil der Lieferung unm\u00f6glich oder unzumutbar, so werden wir insoweit von der Lieferverpflichtung frei und\/oder sind zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Die Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 3.5 sowie etwaige gesetzliche R\u00fccktrittsrechte der Parteien bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>3.5. Ist die Ware f\u00fcr das Inverkehrbringen au\u00dferhalb Deutschlands bestimmt, wird der Vertrag unter der Bedingung geschlossen, dass die Lieferung nicht im Widerspruch zu Exportkontroll- oder anderen Handelsma\u00dfnahmen steht.<\/p>\n<p>3.6 Handelt es sich bei den Waren um Medizinprodukte, unterliegen die Sendungen den GDP-Richtlinien. Wir arbeiten nur mit Logistikunternehmen zusammen, die entsprechend qualifiziert sind.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Versendung, Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers, mangels abweichender Vereinbarung geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person \u00fcbergeben worden ist. Verz\u00f6gert sich der Versand aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, oder nimmt der K\u00e4ufer die Ware nicht an, obwohl sie ihm angeboten wurde, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Zahlung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht\/Aufrechnung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungsdatum f\u00e4llig.<\/p>\n<p>5.2. Der K\u00e4ufer kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gegen unsere Anspr\u00fcche nur geltend machen, wenn es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskr\u00e4ftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Vorbehaltseigentum (&#8222;Ware&#8220;) bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen aus dem Vertrag und sonstiger Forderungen, die wir gegen den K\u00e4ufer in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Ware, gleich aus welchem Rechtsgrund, nachtr\u00e4glich erwerben. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.<\/p>\n<p>6.2. Dar\u00fcber hinaus bleibt die Ware unser Eigentum, bis alle unsere sonstigen gegenw\u00e4rtig bestehenden und k\u00fcnftigen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) beglichen sind. Im Falle eines Kontokorrents dient die Ware zur Sicherung unserer offenen Saldoforderungen.<\/p>\n<p>6.3. Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Waren im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Ist der K\u00e4ufer zur Vorauszahlung verpflichtet, darf er die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterver\u00e4u\u00dfern. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, die Ware weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, wenn er sich mit der Zahlung in Verzug befindet oder die Zahlung nicht nur vor\u00fcbergehend eingestellt hat. Solange die Ware in unserem Eigentum steht, k\u00f6nnen wir das Recht des K\u00e4ufers zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware aus wichtigem Grund widerrufen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.<\/p>\n<p>6.4. Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erm\u00e4chtigt. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Forderungen, wie z.B. Abtretung oder Verpf\u00e4ndung, ist der Besteller nicht berechtigt. Wir k\u00f6nnen die Einziehungserm\u00e4chtigung des K\u00e4ufers aus wichtigem Grund widerrufen. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt.<\/p>\n<p>6.5. Soweit wir zur unmittelbaren Einziehung der Forderungen erm\u00e4chtigt sind, z.B. wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Auf Verlangen ist der K\u00e4ufer verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung mitzuteilen. Au\u00dferdem hat der K\u00e4ufer uns in diesem Fall eine Liste mit allen in unserem Eigentum stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen, den Namen und Anschriften der Schuldner und der H\u00f6he der einzelnen Forderungen zu \u00fcbergeben. Wir k\u00f6nnen den Schuldnern die Abtretung anzeigen.<\/p>\n<p>6.6. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie f\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ausreichend gegen Feuer, Sachsch\u00e4den und Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen wird der K\u00e4ufer uns die Versicherungspolice zur Einsicht vorlegen. Der K\u00e4ufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die sich auf unser Eigentum oder Miteigentum beziehen, an uns ab.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer hat im Schadensfall das Recht, sich an seine Versicherung zu wenden, und wir nehmen die Abtretung an. Wir treten diese Anspr\u00fcche an den K\u00e4ufer mit der Ma\u00dfgabe zur\u00fcck, dass die R\u00fcckabtretung erst wirksam wird, wenn der Eigentumsvorbehalt durch vollst\u00e4ndige Bezahlung aller unserer Forderungen erloschen ist.<\/p>\n<p>6.7. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedarf jede Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung, Vermietung oder sonstige unsere Anspr\u00fcche beeintr\u00e4chtigende Abtretung oder Ver\u00e4nderung der Ware unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das Recht des K\u00e4ufers, die Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang unter den vorgenannten Bedingungen weiterzuverkaufen, bleibt unber\u00fchrt. Bei Eingriffen Dritter, wie z.B. Zwangsvollstreckungen, wird der K\u00e4ufer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen.<\/p>\n<p>6.8. Stellt der K\u00e4ufer seine Zahlungen nicht nur vor\u00fcbergehend ein oder beantragt er die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen oder wird das Insolvenzverfahren \u00fcber sein Verm\u00f6gen er\u00f6ffnet, so ist der K\u00e4ufer auf unser Verlangen hin verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren herauszugeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Besteller die Herausgabe der Ware zu verlangen.<\/p>\n<p>6.9. Wir sind auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt und\/oder zur Freigabe von Sicherheiten aus Sicherungs\u00fcbereignungen oder Vorausabtretungen verpflichtet, wenn der Besteller s\u00e4mtliche mit der Ware im Zusammenhang stehende Forderungen erf\u00fcllt hat oder wenn der realisierbare Wert aller von uns durch Eigentumsvorbehalt, Sicherungs\u00fcbereignung und Vorausabtretung gegebenen Sicherheiten die Gesamtsumme der Forderungen gegen den Besteller um mehr als 15 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>M\u00e4ngelr\u00fcge, Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1. Die Rechte des K\u00e4ufers bei M\u00e4ngeln der Ware richten sich nach dem anwendbaren Recht in der Fassung der nachfolgenden Ziffer 7. 7 unten.<\/p>\n<p>7.2. Alle offensichtlichen M\u00e4ngel m\u00fcssen uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Alle versteckten M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch 8 Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Werden keine M\u00e4ngel ger\u00fcgt, so gilt die Lieferung als mangelfrei und genehmigt.<\/p>\n<p>7.3. Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware.<\/p>\n<p>7.4. Die Ziffern 7.2. und 7.3. dieser AGB gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder wenn ein Mangel von einer Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.<\/p>\n<p>7.5. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften in der Fassung von Ziff. 9. dieser AGB.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>R\u00fcckruf von Medizinprodukten<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei R\u00fcckrufaktionen von Medizinprodukten durch den Hersteller und \/ oder eine Landesbeh\u00f6rde werden wir den K\u00e4ufer in geeigneter Weise informieren. Hat der K\u00e4ufer seinen Sitz in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat (Drittland), wird wie folgt verfahren: Der K\u00e4ufer best\u00e4tigt, dass die Ware in geeigneter Weise gesperrt und anschlie\u00dfend vernichtet wurde. Die Vernichtung ist auf einem von uns zur Verf\u00fcgung gestellten Formular (FB 4.2.5.1 EU; FB 4.2.5.2 Drittl\u00e4nder) zu dokumentieren und an uns zur\u00fcckzusenden. Wir werden dann den Hersteller oder die R\u00fcckrufstelle \u00fcber die Vernichtung des betreffenden Produkts informieren. Sollten wir eine Gutschrift erhalten, werden wir diese an den K\u00e4ufer weiterleiten.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Haftung, Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>9.1. Wir haften unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht wurden.<\/p>\n<p>9.2. Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen durfte (&#8222;wesentliche Nebenpflicht&#8220;), ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, h\u00f6chstens jedoch auf 1.000.000 EUR f\u00fcr Sachsch\u00e4den und 100.000 EUR f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den. F\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Verletzungen von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Pflichten geh\u00f6ren, haften wir nicht.<\/p>\n<p>9.3. Unber\u00fchrt hiervon bleibt die Haftung bei arglistigem Verschweigen von M\u00e4ngeln oder \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz\/Arzneimittelgesetz oder bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.<\/p>\n<p>9.4. Mit Ausnahme von Anspr\u00fcchen aus unerlaubter Handlung verj\u00e4hren Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, f\u00fcr die unsere Haftung nach dieser Ziffer 9 beschr\u00e4nkt ist, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. 9 beschr\u00e4nkt ist, verj\u00e4hren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Vertrieb der Ware au\u00dferhalb Deutschlands, Haftung des K\u00e4ufers<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>10.1. Soll die Ware au\u00dferhalb Deutschlands in Verkehr gebracht werden, so ist der K\u00e4ufer f\u00fcr das Inverkehrbringen im Bestimmungsland verantwortlich und \u00fcbernimmt alle damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen. Insbesondere verpflichtet sich der K\u00e4ufer, die im Bestimmungsland geltenden Vermarktungsvorschriften, einschlie\u00dflich der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, zu beachten. Wir \u00fcbernehmen in diesem Zusammenhang keine Verpflichtungen, werden aber versuchen, den K\u00e4ufer bei der Einholung der ggf. erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen etc. zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>10.2. Verletzt der Besteller schuldhaft seine Pflichten aus Ziff. 10.1. schuldhaft verletzt, ist er zum Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Schiedsgerichtsbarkeit, anwendbares Recht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>11.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Zahlungs- und Lieferverpflichtungen, sofern der K\u00e4ufer Kaufmann ist.<\/p>\n<p>11.2. Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder hat er keinen Wohnsitz im Inland, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand das ordentliche Gericht an unserem Sitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen oder &#8211; anstelle einer Klage vor einem ordentlichen Gericht &#8211; ein Schiedsverfahren gem. 11.3 einzuleiten.<\/p>\n<p>11.3. Im Falle eines Schiedsverfahrens werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endg\u00fcltig entschieden. Gerichtsstand f\u00fcr das Schiedsverfahren ist unser Sitz. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, wenn der Streitwert 100.000 Euro \u00fcbersteigt, und aus einem Schiedsrichter in allen anderen F\u00e4llen. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Deutsch.<\/p>\n<p>11.4. Auf alle Vertr\u00e4ge findet das UN-Kaufrecht (CISG) Anwendung.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN der HCP GmbH Allgemein 1.1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (&#8222;AGB&#8220;) treten am 1. Juni 2019 in Kraft. 1.2. Mit der Erteilung eines Auftrages und\/oder der Annahme einer Lieferung erkennt der K\u00e4ufer diese AGB an, die auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge gelten. 1.3. 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